Software
Verständlich erklärt...
Definition
Unter den Begriff „Software“ fallen alle Arten von Programmen, wie Anwendungen für verschiedene Aufgabenbereiche und Spiele, gleiches gilt für das Betriebssystem.
Dabei ist es unerheblich, ob das Programm als ausführbares Konstrukt (z.B. auf Festplatte in Maschinencode gespeichert) oder im Quelltext (z.B. ausgedruckt auf Papier) vorliegt.
In einer weiter gefassten Definition zählen zusätzlich die Dokumentation und andere nicht-ausführbare Teile eines Programms als Software, sofern sie zum Funktionieren dieser erforderlich sind (z.B. Schriftarten und Grafiken, Dokumente und Datenbank-Strukturen).
Die Software dient dabei zur Steuerung der Hardware. Sie erledigt vorab definierte Aufgaben, dient also einem Zweck, den sie jedoch nur im Zusammenspiel mit der Hardware erfüllen kann („softwaregesteuertes Arbeitsprinzip„).
Software ist prinzipiell auf das Vorhandensein von Hardware angewiesen, um zu funktionieren. Ohne kompatible Hardware, welche die Anweisungen der Software umsetzt, kann diese ihre Aufgaben nicht ausführen.
Kleiner Merksatz: Software ist das Manuskript, Hardware der Schauspieler.
Software vs. Daten
Die von einer Software generierten Daten (z.B. das Ergebnis von Berechnungen oder ein gespeichertes Textdokument) zählen streng genommen nicht zur Software, da sie die Anforderungen an das softwaregesteuerte Arbeitsprinzip nicht erfüllen.
Sonstiges
- Aussprache (nach IPA): ˈsɔftˌwɛɹ