Fakten über Fakten

Werbung

Hier einige unumstößliche Tatsachen zum Substantiv „Fakt“:

  • Bei einem Fakt (bzw. Faktum) handelt es sich nach allgemeinem Verständnis um eine beweisbare Tatsache, also um einen belegbaren, bestehenden oder anerkannten Sachverhalt.
  • Der Begriff stammt vom lateinischen Wort „factum“ („Geschehen“, „Tat“, „Handlung“) ab.
  • Fakten lassen sich – anders als Meinungen – überprüfen oder zeigen.
  • Per Definition kann ein Faktum nicht falsch sein.
  • Ein „Funfact“ ist eine witzige Tatsache über etwas oder jemanden.
  • Kleiner Scherz: »Warum haben Fakten Angst vor Meinungen?« »Weil Meinungen oft unüberlegt handeln!« (spontaner Einfall, lachen kannst Du auch später)

Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: August 2023
Wichtig: Bitte beachte die Nutzungsbedingungen und rechtlichen Hinweise für diesen Beitrag!


Werbung